Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen JM Energy Consulting, Inhaberin Jessica Mauch, Am Dümpel 2, 18184 Thulendorf (nachfolgend „JMEC") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Projektleistungen in den Bereichen Prozessmanagement, KI-Integration sowie Projektierung und Prüfung erneuerbarer Energieprojekte.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JMEC hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote von JMEC sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von JMEC, durch Unterzeichnung eines Beratungsvertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen und Wollen des Auftraggebers.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Leistungsumfang
JMEC erbringt die im jeweiligen Auftrag konkretisierten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Prüfleistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Empfehlungen und Bewertungen — insbesondere im Rahmen von Projektprüfungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder KI-Konzepten — beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie öffentlich zugänglichen Quellen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine Gewähr für deren Vollständigkeit oder zukünftige Gültigkeit wird nicht übernommen.
JMEC ist berechtigt, geeignete Dritte (Subunternehmer) zur Vertragserfüllung einzuschalten. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei JMEC.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Honorar. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Bedingungen:
- Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Auslagen (Reisen, Druck, externe Daten, Software-Lizenzen) werden nach Beleg gesondert abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei längerfristigen Projekten ist JMEC berechtigt, monatliche Teilrechnungen zu stellen.
Bei Zahlungsverzug ist JMEC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt JMEC alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Verträge, technische Unterlagen, Wirtschaftsdaten, Genehmigungsbescheide und Ansprechpartner.
Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers; daraus entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand abgerechnet.
6. Vertraulichkeit
JMEC behandelt sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers strikt vertraulich und gibt sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
Der Auftraggeber verpflichtet sich gleichermaßen zur Vertraulichkeit über die Methodik, Vorgehensweisen und Werkzeuge von JMEC, insbesondere hinsichtlich des Prüfprozesses und interner Bewertungslogiken.
7. Nutzungsrechte & Arbeitsergebnisse
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Berichte, Konzepte, Präsentationen) ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
Sämtliche urheberrechtlich geschützten Methoden, Vorlagen, Tools und Bewertungssysteme bleiben Eigentum von JMEC. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JMEC.
8. Haftung
JMEC haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JMEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und nicht eingetretene Erwartungen ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung von JMEC pro Schadensfall ist auf den dreifachen Wert des für das jeweilige Mandat vereinbarten Honorars begrenzt, höchstens jedoch auf einen im Einzelvertrag festgelegten Betrag.
9. Vertragsdauer & Kündigung
Beratungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine andere Regelung getroffen wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz von JMEC.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.